Zum Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Frage der Rechtmäßigkeit der Umbruchsanordnung erklärt die Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Anordnung die finanziellen Folgen des Feldumbruchs nicht ausreichend abgewogen hat. Im Klartext heißt dies: Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs ist es nicht zumutbar in Durchsetzung von der EU festgelegten Nulltoleranz Landwirten Kosten aufzuerlegen, denen keinerlei Nutzen gegenüber steht. Mit der Aussaat des Rapssaatguts war keine Gefährdung der Umwelt verbunden. Die Anordnung des Hessischen Regierungspräsidenten in 2007 war rechtswidrig. Das Vorkommnis zeigt, dass die Nulltoleranz bei Spuren nicht zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen in Saatgut nicht sinnvoll ist. Die Landwirtschaft braucht eine handhabbare Lösung für dieses regelmäßig wiederkehrende Problem. Die Lösung könnte sein, einen technischen Nullwert einzuführen. Die FDP setzt sich für die dringend notwendigen Korrekturen des Gentechnikrechts auf nationaler und europäischer Ebene ein.
Die Nulltoleranz täuscht den zuständigen Stellen einen Handlungsbedarf vor, der wie geschehen auch zum Umbruch bestellter Flächen führen kann. Die Einführung eines technischen Nullwertes kann zu einem sachgerechten Umgang mit der Grünen Gentechnik beitragen. Dadurch würde verhindert, dass einwandfreies Saatgut vernichtet wird und der Staat sich schadensersatzpflichtig macht.