Das Saatgutverkehrsrecht ist bereits seit 1966 auf europäischer Ebene geregelt und wird nun seit geraumer Zeit einer Evaluierung unterzogen, um Vereinfachungen zu ermöglichen.
"Das bisherige Saatgutrecht regelt lediglich die Vermarktung von Saatgut zu gewerblichen Zwecken. Das heißt, das EU-Regeln eben nicht für den privaten Tausch beispielsweise zwischen Gärtnern gelten. Ebenso sieht das geltende Recht keine Anbauverbote vor. Die Kommission hat bereits mitgeteilt, dass solche Verbote nicht geplant sind und sich die Regelung weiterhin nur auf professionelle Akteure beziehen soll. Zudem soll es Ausnahmen und erleichterte Regelungen für Kleinstunternehmer sowie alte Sorten geben", erklärte Schnellhardt.
"Ich möchte dringend empfehlen, den endgültigen Vorschlag und den Beginn des regulären Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten. Das Parlament wird sich aber in jedem Fall dafür einsetzen, dass alte und seltene Sorten erhalten bleiben, die Artenvielfalt geschützt wird und vor allem Kleinstunternehmer und Gärtner von unnötigem Verwaltungsaufwand verschont bleiben", so Schnellhardt abschließend.