Anlässlich des Regierungsentwurfs der Europäischen Kommission zur Aufhebung der Nulltoleranz für Tierfutter erklärt die Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion:
Die Kommission hat vorgeschlagen, die Nulltoleranz bei Futtermittel aufzuheben. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dabei darf es aber nicht bleiben. Eine strikte Trennung von Saatgut, Futtermitteln und Lebensmitteln ist nicht möglich. So sind in allen drei Bereichen durch die Nulltoleranzregelung für die deutsche Wirtschaft erhebliche Nachteile entstanden. Deswegen muss die Nulltoleranz auch in allen drei Bereichen durch eine praktikable Regelung ersetzt werden.
Im Koalitionsvertrag haben FDP und CDU/CSU vereinbart, eine für die Wirtschaft und Überwachung praktikablere Anwendung der im EU-Gemeinschaftsrecht festgeschriebenen Nulltoleranz für nicht in der EU zugelassene GVO zu schaffen. Die derzeitige strikte Auslegung der Bestimmungen hat schwerwiegende Nachteile für die Betriebe, denen keine Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüberstehen. Die doktrinäre Anwendung der Nulltoleranzregelung ist verbunden mit gravierenden finanziellen Belastungen, durch welche kleine, mittelständische Unternehmen unverschuldet bis an den Rand ihrer Existenz gebracht wurden.
Die Definition eines technischen Nullwertes oder eines Schwellenwertes für sicherheitsbewertete Sorten hat weder für Verbraucher noch für Landwirte Nachteile. Im Gegenteil: die ethisch bedenkliche, unnötige und für die Betriebe teure Vernichtung von einwandfreiem Saatgut, von Futter- und Lebensmitteln würde endlich eingestellt.
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Christopher Hauss
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