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90 Millionen Euro für Agrarumweltmaßnahmen – Minister Remmel: „Nachhaltige Landwirtschaft ausbauen“

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Originalmeldung von Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW)
Original-URL: http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse100901.php
NRW-Agrarminister Johannes Remmel (B90/Grüne) will wie Bayern die gentechnikfreie Landwirtschaft in seinem Bundesland.
Pressemitteilung | 1.9.2010

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert weiter freiwillige Agrarumweltmaßnahmen von Landwirten. Minister Johannes Remmel sagte: „Unser Ziel ist eine nachhaltige, bäuerliche und gentechnikfreie Landwirtschaft, die auch dem Tierschutz Rechnung trägt. Dabei spielen die Agrarumweltmaßnahmen wie zum Beispiel die Umstellung auf Ökolandbau oder die Anlage von Blühstreifen an Feldrändern eine wichtige Rolle.“ Die neue Landesregierung hat nun sichergestellt, dass alle vorliegenden Anträge bewilligt werden können.
 

Die Landwirte in Nordrhein-Westfalen stellten zirka 7800 neue Anträge mit einem Volumen von knapp 90 Millionen Euro. Mehr als 3200 Anträge liegen allein für die neuen Maßnahmen Blühstreifen und den Anbau von Zwischenfrüchten vor. 2400 Landwirte beantragten eine Förderung für die Weidehaltung von Milchvieh als Tierschutzmaßnahme.


140 Betriebe in Nordrhein-Westfalen stellen auf ökologische Wirtschaftsweise um und beantragten entsprechende Umstellungshilfen. Damit steigt die Zahl der geförderten Ökobetriebe insgesamt auf rund 1500. „Diese Entwicklung werden wir weiter fördern. Wir möchten die Rahmenbedingungen für die Umstellung auf den Ökolandbau deutlich verbessern. Er ist zentraler Bestandteil unserer Landwirtschaftspolitik“, erklärte Remmel.


Für folgende Maßnahmen konnten Landwirte in Nordrhein-Westfalen einen Förderantrag stellen: Ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Anbau einer vielfältigen Fruchtfolge, Anlage von Uferrandstreifen, Erhalt vom Aussterben bedrohter Haustierrassen und verschiedene Vertragsnaturschutzmaßnahmen. Erstmals neu angeboten wurden die Förderung der Anlage von Blühstreifen, der Anbau von Zwischenfrüchten in bestimmten Gebieten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Weidehaltung von Milchvieh. Die Agrarumweltmaßnahmen werden jeweils für fünf Jahre bewilligt.