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Gentechnik-Antrag an den Bundeskongress der Jungen Liberalen NEOS am 22./23. März 2014
Original-URL: https://docs.google.com/document/d/1Bub_bHHy4Aa6eyP5Xq0qiF9nwDK5irAfnAoDm33tEZs/edit?pli=1#heading=h.gjdgxs
Der Bundeskongress möge beschließen:
Gentechnik – unsere Forderungen auf europäischer Ebene
und im Bezug auf Österreich
Wissenschaftliche Aspekte
Zahlreiche Befürchtungen innerhalb der Bevölkerung im Bezug auf Gentechnik sind unbegründet. Gentechnisch veränderte Pflanzen werden nach sehr strengen Kriterien getestet bevor sie auf den Markt kommen. Es gibt keine seriösen Studien, die eine Schädlichkeit der bereits zugelassenen GMO- Produkte bzw. ökologische Probleme nahelegen würden. Von NGOs wird durch das Zitieren unseriöser Studien (z.B. jene von Gilles-Éric Séralini welche gravierende methodische Fehler aufweist), fälschlicherweise der Eindruck erweckt als würde es innerhalb der Wissenschaftsgemeinde gröbere Bedenken gegen den Einsatz von GMOs geben.
Aus rein technologischer Sicht ist unserem Erachten nach nichts gegen den Anbau von GMOs, welche sich als gesundheitlich und ökologisch unbedenklich erwiesen haben, einzuwenden.
Wir fordern auf EU- Ebene
1, Aus Sicht des freien Warenverkehrs begrüßen wir die derzeit gültige Regelung, welche Importe von durch die EFSA genehmigten GMO-Lebensmitteln/Futtermitteln prinzipiell erlaubt. Die jetzigen Regelungen zur Kennzeichnungspflicht halten wir für ausreichend.
2, Die Entscheidung über eine generelle Zulassung sollte unserer Ansicht nach auch weiterhin bei der EFSA liegen. Die (zurzeit angedachte) Möglichkeit nationale Anbauverbote für bestimmte GMO- Sorten zu erlassen, lehnen wir ab. Sollte man den Mitgliedsstaaten zugestehen ein Anbauverbot für einzelne Sorten ohne wissenschaftliche Begründung erlassen zu können, so wäre dies ein Freibrief für politisch motivierte Verbote, ferner würden dadurch bestimmte Mitbewerber selektiv benachteiligt bzw. bevorzugt werden. Allerdings würden wir es begrüßen, den einzelnen Nationalstaaten die Möglichkeit zu geben, ein generelles Anbauverbot für Gentechnik zu erlassen, vor allem, wenn die Bedenken innerhalb der Bevölkerung sehr groß (wenn auch unbegründet) sind bzw. alternative Bewirtschaftungsformen wie z.B. der biologische Landbau in diesem Land weit verbreitet sind und deswegen die ökonomische Grundlage jener Bauern auf dem Spiel steht.
3, Auf EU-Ebene sind einheitliche Richtlinien im Bezug auf eine mögliche Koexistenz zwischen GMO- Anbau, konventioneller Landwirtschaft und ökologischer Landwirtschaft zu treffen. Insbesonders müssen etwaige Haftungsfragen für Verunreinigungen geklärt werden:
Wir begrüßen die Haftungsregeln im österreichischen Gentechnik-Gesetz (demnach können Personen, die GMOs anbauen zur Verantwortung gezogen werden, falls Felder angrenzender Bauern verunreinigt werden) und fordern eine einheitliche EU-weite Regelung für etwaige Haftungsfragen. Falls umliegende Felder von konventionellen oder biologischen Landbauern durch GMOs verunreinigt werden und ein (EU-einheitlicher) Grenzwert von 0,9% überschritten wird, so sollen umliegende Landwirte, welche GMO anbauen, finanziell zur Verantwortung gezogen werden können.
Länder, die den Anbau von Gentechnik prinzipiell gestatten, haben unterschiedliche Abstandsregeln gesetzlich verankert. Um zu verhindern, dass einzelne Mitbewerber selektiv in einigen Ländern benachteiligt werden, sind einheitliche Standards für Abstandsregeln zu erarbeiten. Durch Einsetzen eines Expertenkomitees soll sichergestellt werden, dass sich die getroffenen Abstandsregeln dem Stand der Wissenschaft (im Bezug auf Pollenausbreitung etc.) entsprechen. Die entsprechenden Abstandsregeln müssen zwangsläufig auch Faktoren wie das Ausmaß des Anbaus von GMOs in der jeweiligen Region berücksichtigen (bei großflächigem GMO-Anbau sind restriktivere Abstandsregeln nötig).
4, Die EFSA übernimmt auf EU-Ebene eine Position, die mit einer sehr großen Verantwortung einhergeht. Alle möglichen Zulassungsverfahren sind mir größtmöglicher Transparenz zu gestalten, sodass NGOs und außenstehende Wissenschaftler die Möglichkeit bekommen diesen Prozess der Zulassung kritisch zu überwachen. Damit soll nicht nur sichergestellt werden, dass zugelassenen Produkte gesundheitlich sowie ökologisch unbedenklich sind, sondern auch, dass bestimmte Mitbewerber nicht selektiv bevorzugt oder benachteiligt werden. Wir begrüßen die Tatsache, dass die EFSA neben anderen strengen Sicherheitsbestimmungen mittlerweile auch eine obligate Durchführung von Fütterungsstudien verlangt.
Wir fordern bezogen auf Österreich
Ob eine Koexistenz zwischen GMOs, konventioneller Landwirtschaft sowie ökologischer Landwirtschaft in Österreich prinzipiell unter der Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen möglich ist, ist umstritten. Österreich weist verglichen mit anderen EU-Ländern eine sehr kleinstrukturierte Landwirtschaft auf, einhergehend mit einem hohen Anteil ökologischer Landwirtschaft. Ferner herrscht auch in der Bevölkerung großes Bedenken (wenn auch unbegründet) gegenüber dem Anbau von GMOs. Aus den genannten Gründen steht unserer Ansicht nach ein möglicher Anbau von GMOs in Österreich nicht zur Debatte, wenn gleich wir einen solchen nicht prinzipiell ablehnen würden.
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